Allgemeine Geschäftsbedingungen

der INSEVIS Vertriebs GmbH


1. Allgemeines

1.1) Für sämtliche, auch künftige Bestellungen, Lieferungen und Leistungen (im Folgenden: Lieferungen) sind die folgenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen vereinbart, soweit nicht vertraglich ausdrücklich etwas Anderes vereinbart ist.

1.2) Widersprechenden Geschäftsbedingungen von Vertragspartnern wird bei Abweichungen, Ergänzungen, etc. hiermit ausdrücklich widersprochen. Die Geschäftsbedingungen der Vertragspartner sind ausgeschlossen, sofern ihnen nicht ausdrücklich schriftlich zugestimmt wird.

1.3) Die nachfolgenden Bedingungen gelten ausschließlich für Aufträge von und Lieferungen an „Unternehmer“ i.S. § 310 Abs.1 i.V.m . § 14 BGB und nicht gegenüber einem „Verbraucher“ i.S. § 13 BGB.


2. Umfang der Lieferungen und Teillieferungen

2.1) Der Umfang der Lieferung etc. richtet sich nach dem Auftrag bzw. der Auftragsbestätigung der INSEVIS Vertriebs GmbH.

2.2) An Angeboten, Kostenvoranschlägen, Zeichnungen, Schaltplänen, Mustern, Software und anderen Unterlagen behält sich die INSEVIS Vertriebs GmbH die Eigentums- und urheberrechtlichen Verwertungsrechte uneingeschränkt vor. Diese dürfen nur nach vorheriger schriftlicher Zustimmung der INSEVIS Vertriebs GmbH Dritten zugänglich gemacht werden, wobei der Kunde dafür Sorge zu tragen hat, dass dabei eine Weitergabe ausgeschlossen ist. Alle Unterlagen sind, soweit der INSEVIS Vertriebs GmbH der Auftrag nicht erteilt wird, auf Verlangen unverzüglich zurückzugeben.

2.3) Die INSEVIS Vertriebs GmbH ist zu Teillieferungen berechtigt, soweit dies dem Kunden zumutbar ist.


3. Lieferzeit, Fristen, Zurückbehaltungsrecht

3.1) Liefertermine und Fristen sind für die INSEVIS Vertriebs GmbH unverbindlich, es sei denn, sie sind ausdrücklich vertraglich als bindend vereinbart worden. Sind Verzögerungen ersichtlich, verpflichtet sich die INSEVIS Vertriebs GmbH den Vertragspartner baldmöglichst zu verständigen.

3.2) Alle Liefertermine stehen unter dem Vorbehalt richtiger und rechtzeitiger Selbstbelieferung Von der INSEVIS Vertriebs GmbH nicht zu vertretende Störungen im eigenen Geschäftsbetrieb oder bei deren Vorlieferanten, insbesondere Streiks und Aussperrungen, sowie Fälle höherer Gewalt, die auf einem unvorhersehbaren und unverschuldeten Ereignis beruhen oder Folgen kriegerischer Auseinandersetzungen, verlängern eine vereinbarte Lieferzeit entsprechend. Wenn die Leistung für die INSEVIS Vertriebs GmbH dadurch unmöglich oder wesentlich erschwert wird, kann die INSEVIS Vertriebs GmbH vom Vertrag ganz oder teilweise zurückzutreten.

3.3) Der Kunde ist nach schriftlicher Anmahnung der Lieferung und wenn die INSEVIS Vertriebs GmbH nicht innerhalb einer vom Kunden zu setzenden angemessenen Nachfrist liefert, zum Rücktritt berechtigt.

3.4) Die Einhaltung einer ausdrücklich vereinbarten Lieferfrist setzt voraus, dass sämtliche vom Vertragspartner zu liefernden Unterlagen, erforderliche Genehmigungen, Freigaben, etc. vorliegen, die rechtzeitige Klarstellung und Genehmigung der Pläne erfolgt ist, sowie die vereinbarten Zahlungsbedingungen und sonstige Verpflichtungen durch den Vertragspartner eingehalten werden.

3.5) Die INSEVIS Vertriebs GmbH ist berechtigt in Fällen, in denen fällige Forderungen aus vorangegangenen Lieferungen oder Leistungen durch den Vertragspartner nicht beglichen sind, auch bei einer vertraglich vereinbarten Lieferzeit ein ihr zustehendes Zurückbehaltungsrecht auszuüben.

3.6) Die Lieferfrist gilt als eingehalten, wenn die betriebsbereite Sendung innerhalb der vereinbarten Liefer- oder Leistungsfrist zum Versand gebracht wurde.


4. Zahlungsbedingungen, Aufrechnungsbedingungen, Zurückbehaltungsrecht

4.1) Die Preise der INSEVIS Vertriebs GmbH sind Nettopreise ab Werk. Alle Kosten für Versand ab Werk, Verpackung, Transportversicherung, etc. werden gesondert berechnet. Die Mehrwertsteuer wird gesondert erhoben. 

4.2) Eine Aufrechnung durch den Vertragspartner ist nur zulässig mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen, ebenso ein Zurückbehaltungsrecht.


5. Gefahrübergang

5.1) Die Gefahr geht auch bei frachtfreier Lieferung, Ersatzlieferungen und Nachbesserung auf den Kunden über, sobald die INSEVIS Vertriebs GmbH die Sache dem Spediteur, Frachtführer, der zur Versendung bestimmten Person oder dem Abholer übergeben hat.

5.2) Bei Rücksendungen durch den Kunden an die INSEVIS Vertriebs GmbH trägt der Kunde die Gefahr bis zur Übergabe in den Geschäftsräumen der INSEVIS Vertriebs GmbH sowie die Frachtkosten.


6. Eigentumsvorbehalt

6.1) Alle Lieferungen/Leistungen der NSEVIS Vertriebs GmbH erfolgen ausschließlich unter Eigentumsvorbehalt, auch wenn die INSEVIS Vertriebs GmbH sich nicht ausdrücklich hierauf berufen hat.

6.2) Gelieferte Waren bleiben Eigentum der INSEVIS Vertriebs GmbH bis zur Erfüllung sämtlicher ihr gegen den Kunden aus den gegenseitigen Geschäftsbeziehungen zustehender Ansprüche. Vor vollständiger Zahlung ist dem Kunden die Verpfändung, Sicherungsübereignung oder Weiterveräußerung grundsätzlich untersagt.

6.3) Der Kunde ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn Übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln und diese sorgfältig zu lagern, insbesondere ist er verpflichtet, diese auf eigene Kosten gegen Diebstahl und Beschädigungen ausreichend zu versichern.

6.4) Erlischt das (Mit-)Eigentum der INSEVIS Vertriebs GmbH durch Verbindung, Vermischung oder Verarbeitung, so wird bereits jetzt vereinbart, dass das Eigentum des Käufers an der einheitlichen Sache wertanteilsmässig unter Ansatz des Rechnungswertes auf der INSEVIS Vertriebs GmbH übergeht.

6.5) Solange das Eigentum noch nicht an den Kunden übergegangen ist, hat der Kunde die INSEVIS Vertriebs GmbH unverzüglich schriftlich bei einer Gefährdung des Eigentums durch drohende oder erfolgte Pfändung, Zurückbehaltung, Zwangsvollstreckungs­maßnahmen, Insolvenz oder wenn das Eigentum sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist, etc. zu verständigen. Im Fall einer Vollstreckung und Insolvenz ist sofort auf das Eigentum der INSEVIS Vertriebs GmbH hinzuweisen.

6.6) Der Kunde ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Seine Forderungen, etc. aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Kunde schon jetzt an die INSEVIS Vertriebs GmbH in Höhe des Rechnungsbetrags einschließlich Mehrwertsteuer ab und die INSEVIS Vertriebs GmbH nimmt diese Abtretung an. Die Befugnis der INSEVIS Vertriebs GmbH, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt.


7. Schadensersatzansprüche, Vertragsstrafe

7.1) Jegliche Haftung der INSEVIS Vertriebs GmbH, insbesondere Schadens- und Aufwendungsersatzansprüche des Vertragspartners, werden ausgeschlossen Das gils insbesondere auch bei Nicht- oder Schlechterfüllung und für die Haftung für Folgeschäden oder mittelbaren Schäden. Dies gilt nicht, soweit ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart wird oder ein Haftungsausschluss gesetzlich nicht zulässig ist, z. B. in Fällen des Vorsatzes, der grober Fahrlässigkeit oder bei Verletzung von Leben, Gesundheit oder Körper bei Haftung nach dem Produkthaftpflichtgesetz.

7.2) Auf eine Haftung der INSEVIS Vertriebs GmbH bei Vertragsschluss wird ausdrücklich verzichtet und die INSEVIS Vertriebs GmbH nimmt den Verzicht an.

7.3) Vertragsstrafen sind ausgeschlossen, wenn nicht ausdrücklich schriftlich etwas anderes vereinbart ist.


8. Verjährungsfrist, -hemmung

Die Verjährungsfrist für Gewährleistungsansprüche und sonstige Ansprüche gegen die INSEVIS Vertriebs GmbH beträgt - bei Fristen von länger als einem Jahr - nur zwölf Monate. Bei kürzeren gesetzlichen oder vereinbarten Verjährungsfristen verbleibt es bei der kürzeren Verjährungsfrist. Die Verkürzung der Verjährungsfrist gilt nicht, wenn dies gesetzlich ausgeschlossen ist, insbesondere nicht bei arglistigem Verschweigen eines Mangels. Die gesetzlichen Regelungen über Ablaufhemmung, Hemmung und Neubeginn der Fristen bleiben unberührt. Vergleichsverhandlungen gelten als beendet, wenn die INSEVIS Vertriebs GmbH länger als 8 Wochen nicht schriftlich auf ein Schreiben des Vertragspartners reagiert.


9. Gewährleistung

9.1) Eine über die gesetzlichen Gewährleistungsvorschriften hinausgehende Garantie wird nur bei ausdrücklicher schriftlicher Zusicherung gewährt.

9.2) Die INSEVIS Vertriebs GmbH übernimmt für die gelieferte Ware Gewährleistung nach den gesetzlichen Bestimmungen. Die Gewährleistungsfrist beginnt mit der Ablieferung der Ware. Die Ware ist vom Kunden unverzüglich nach der Ablieferung durch die INSEVIS Vertriebs GmbH zu prüfen. Mängel, das Fehlen zugesicherter Eigenschaften, Transportschäden, Fehlmengen und Falschlieferungen etc. sind unverzüglich nach Empfang der Lieferung unter sofortiger Einstellung etwaiger Be- oder Verarbeitung schriftlich bei der INSEVIS Vertriebs GmbH zu rügen. Etwaige verdeckte Mängel sind unverzüglich nach ihrer Entdeckung schriftlich mitzuteilen. Bei Unterlassen einer rechtzeitigen Anzeige gilt die Lieferung als genehmigt. Im Falle rechtzeitig erhobener und begründeter Mängelrügen ist die INSEVIS Vertriebs GmbH nach ihrer Wahl berechtigt, nachzubessern oder mangelfreie Ersatzlieferung zu erbringen. Das Recht des Kunden auf Minderung bei Fehlschlagen der Nacherfüllung bzw. Rücktritt bleibt unberührt.

9.3) Folgende Sachverhalte schließen eine Gewährleistung und/oder eine ausnahmsweise schriftlich übernommene Garantie - außer der Mangel wäre arglistig verschwiegen worden- aus :

- Schäden, die durch Fehler bei der Installation durch den Kunden oder Dritte oder unsachgemäße Benutzung entstehen oder auf Brand, Blitzschlag oder höhere Gewalt zurückzuführen sind.

- unsachgemäß durchgeführten Reparaturen und Reparaturversuchen sowie sonstigen Eingriffen von Kunden oder anderen nicht von der INSEVIS Vertriebs GmbH hierzu ermächtigten Personen
- Schäden durch Nichtbeachtung der Bedienungsanleitung oder weiteren Anweisungen des Personals der INSEVIS Vertriebs GmbH
- Transportschäden und Schäden, die durch den Einsatz in dafür nicht vorgesehenen Umgebungsbereichen hervorgerufen wurden

9.4) Für gebrauchte Ware, die durch die INSEVIS Vertriebs GmbH als gebraucht gekennzeichnet wurde und auf ausdrücklichen Wunsch des Kunden geliefert wird, ist jede Gewährleistung ausgeschlossen. Gebrauchte Ware wird verkauft wie besehen.

9.5) Kosten und Aufwendungen, die INSEVIS Vertriebs GmbH bei unberechtigten Mängelrügen entstehen, sind vom Vertragspartner zu ersetzen.

10. Software

10.1) Soweit Software in einem Vertragsgegenstand implementiert ist, gilt:
Für Softwarefehler, welche die vertragsgemäße Benutzung nicht nur unerheblich beeinträchtigen, behält sich INSEVIS Vertriebs GmbH das Wahlrecht vor, den Fehler durch die Installation einer anderen Softwareversion, durch Hinweise zur Fehlerbeseitigung oder zur Vermeidung der Auswirkungen des Fehlers zu beseitigen.

10.2) Für zu installierende Software übernimmt die INSEVIS Vertriebs GmbH keine Gewähr, dass diese unterbrechungs- und fehlerfrei arbeitet und dass die in der Software enthaltenen Funktionen bei allen vom Käufer gewählten Kombinationen ausgeführt werden und den Anforderungen des Käufers entsprechen.


11. Unmöglichkeit/Vertragsanpassung

11.1) Wird der INSEVIS Vertriebs GmbH die ihr obliegende Lieferung oder Leistung unmöglich, so gelten die allgemeinen Rechtsgrundsätze mit der folgenden Maßgabe:
Ist die Unmöglichkeit auf Verschulden der INSEVIS Vertriebs GmbH zurückzuführen, so ist der Vertragspartner berechtigt Schadensersatz zu verlangen, jedoch beschränkt sich der Schadensersatzanspruch des Bestellers auf 10 % des Wertes desjenigen Teils der Lieferung oder Leistung, welcher wegen der Unmöglichkeit nicht in den zweckdienlichen Betrieb genommen werden konnte. Schadensersatzansprüche über die genannte Höhe von 10 % sind ausgeschlossen.
Dies gilt nicht, soweit in Fällen des Vorsatzes oder der groben Fahrlässigkeit zwingend gehaftet wird oder das Leben, der Körper oder die Gesundheit verletzt werden.

11.2) Sofern unvorhergesehene Ereignisse die wirtschaftliche Bedeutung oder den Inhalt der Lieferung oder Leistung erheblich verändern oder auf den Betrieb der INSEVIS Vertriebs GmbH einwirken, wird der Vertrag durch die INSEVIS Vertriebs GmbH angemessen angepasst, sofern die Änderung unter Berücksichtigung der Interessen der INSEVIS Vertriebs GmbH für den Besteller zumutbar ist. Soweit dies wirtschaftlich nicht vertretbar ist, kann INSEVIS Vertriebs GmbH vom Vertrag zurücktreten. Der Rücktritt ist dem Besteller nach Kenntnis des Grundes unverzüglich mitzuteilen.


12. Exportgenehmigungen, Ausland

12.1) Für etwaige notwendige behördliche Ausfuhrgenehmigungen trägt der Vertragspartner die Verantwortung und holt diese selbst ein. Die INSEVIS Vertriebs GmbH übernimmt keine Verantwortung oder Haftung für etwaige notwendige behördliche Ausfuhrgenehmigungen.

12.2) Der Vertragspartner erklärt, alle Ausfuhrvorschriften und Exportbeschränkungen und sonstige Regelungen des Außenwirtschaftsrechts, insbesondere Deutschlands, der EU und der EU-Mitgliedsstaaten, oder im zu beliefernden Land zu beachten und dafür Sorge zu tragen, dass seine Vertragspartner diese Vorschriften ebenfalls einhalten. Der Vertragspartner verpflichtet sich, alle erforderlichen Benachrichtigungen, Auskünfte und sonstigen Erklärungen ordnungsgemäß und vollständig abzugeben und INSEVIS Vertriebs GmbH zu verständigen, wenn die Lieferung folgender Verwendung zugeführt werden soll: chemische, biologische oder Kernwaffen, Raketentechnologie oder sonstige militärische Verwendung.

12.3) Der Vertragspartner trägt sämtliche Zölle, Steuern oder Abgaben, die bei einer Lieferung ins Ausland oder Leistung im Ausland entstehen. Für Verzögerungen, Stornierungen oder zusätzliche Aufwendungen der Lieferung durch INSEVIS Vertriebs GmbH aufgrund von Ausfuhrregelungen und -genehmigungen des jeweils betroffenen Rechts, ist jeglicher Schadensersatz durch INSEVIS Vertriebs GmbH ausgeschlossen.


13. Gerichtsstand, Erfüllungsort, Anwendbares Recht

13.1) Erfüllungsort für Lieferungen und Leistungen der INSEVIS Vertriebs GmbH ist der Firmensitz der INSEVIS Vertriebs GmbH.

13.2) Alleiniger örtlicher und internationaler Gerichtsstand ist, wenn der Vertragspartner Kaufmann ist, bei allen sich aus dem Vertragsverhältnis mittelbar oder unmittelbar ergebenden Streitigkeiten, der Firmensitz der INSEVIS Vertriebs GmbH.

13.3) Für die vertraglichen Beziehungen gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschlandunter Ausschluss des Übereinkommens der Vereinten Nationen Über Verträge über den internationalen Warenkauf (CISG).


14. Sonstiges, Schriftform

14.1) Sollten eine oder mehrere Bestimmungen eines Vertrages einschließlich der vorliegenden AGB unwirksam sein, so wird dadurch die Wirksamkeit im Übrigen nicht berührt. Die Parteien werden unwirksame Bestimmungen durch wirksame ersetzen, die dem wirtschaftlichen Zweck möglichst nahekommen. Sinngemäß ist bei einer etwaigen Vertragslücke zu verfahren. Änderungen und Ergänzungen zu diesen Regelungen bedürfen der Schriftform.

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